This entry was posted on Montag, Juli 6th, 2009 at 17:11 and is filed under Anlass und angestrebte Ziele. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.
Noch vor zehn Jahren war es bei gewissen Voraussetzungen möglich für die Brustverkleinerung, bei entsprechenden Beschwerden, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erlangen. Ein Reduktionsgewicht von ca. 500g pro Seite und eine Verkleinerung um 2 BH- Größen erleichterten dieses. Im Fall der Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen ist eine Kostenübernahme bei mittelgroßen Brüsten heute eher selten geworden. Die Brustverkleinerung bei sehr großen Brüsten trägt aber nach wie vor die Krankenkasse – aber wann genau ist es der Fall?
Um von einer Erkrankung oder Brustfehlbildung zu sprechen, muss ein deutliches Missverhältnis zwischen der Körperstatur und der Brustgröße bei einer Frau bestehen. Dieses kann bereits ohne gängige Beschwerden zu einer seelischen Erkrankung führen, da sich viele Frauen von den einiger Männer belästigt fühlen. Ist man wegen dieser Gründe und wegen einer daraus resultierenden Depression in psychologischer Behandlung, so ist von einer Erkrankung im Sinne der Krankenkasse zu sprechen, so dass eine Kostenübernahme statt finden müsste.
Eine Kostenübernahme für die Brustverkleinerung durch die Krankenkasse wird in der Regel dann passieren, wenn neben den oben beschriebenen Faktoren eindeutige Symptome so genannter Makromastie bestehen. Dazu gehören:
Generell gilt aber, dass die Krankenkasse die Kosten bei Erkrankungen und Fehlbildungen, aber nicht für kosmetische Eingriffe übernimmt! Die Diagnose Makromastie – zu groß angelegte Brust zählt zu den Fehlbildungen der weiblichen Brust. Die Entscheidung ab wann von einer Makromastie zu sprechen ist liegt in den Händen des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse.